Neubau & Rohbau · Stuttgart

Bauunternehmen in Stuttgart

Bauland ist in Stuttgart knapp, gebaut wird oft am Hang, in Baulücken oder als Ersatzneubau auf einem Bestandsgrundstück. Wer hier ein Haus errichten, anbauen oder aufstocken will, hat es mit einem dicht geschichteten Planungsrecht, einem besonderen Untergrund und dem städtischen Baurechtsamt zu tun.

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Baurechtsamt und Planrecht: Was auf einem Stuttgarter Grundstück erlaubt ist

Ansprechpartner für Bauvorhaben ist in Stuttgart das städtische Baurechtsamt. Erste Anlaufstelle ist dessen Bürgerservice Bauen, der die planungsrechtliche Bebaubarkeit anhand eines Datenblatts erläutert, das unter anderem Bebauungsplan, Sanierungsgebiet und Denkmalschutz enthält. Die erste Viertelstunde der Beratung ist nach Angaben der Stadt kostenfrei. Das Planrecht ist anspruchsvoll: Über 3500 Bebauungspläne gelten im Stadtgebiet, teils liegen mehrere Planschichten übereinander, und in Teilen der Stadt wirkt noch die Baustaffel von 1935. Seit Juni 2026 laufen die meisten Bauanträge in Stuttgart über das Landesportal „Virtuelles Bauamt“. Für Wohnungen gilt eine eigene Stellplatzsatzung, die die Zahl der Pkw-Stellplätze unter anderem nach der Anbindung an Bus und Bahn bemisst.

Mineralwasser, Grundwasser und Starkregen: Der Untergrund zählt

Stuttgart besitzt nach Budapest das größte Mineralwasservorkommen Europas, seit 2002 gibt es ein ausgewiesenes Heilquellenschutzgebiet, vor allem um Bad Cannstatt und Berg. Die Stadt macht deshalb in Baugenehmigungs- und wasserrechtlichen Verfahren fachliche Vorgaben zum Grundwasserschutz und überwacht Baustellen. Für Keller im Grundwasser oder eine Wasserhaltung während der Bauzeit nennt die Stadt eine wasserrechtliche Erlaubnis als Voraussetzung. Dazu kommt das Thema Starkregen: Grundstücke am Hang, in Mulden oder im Tal sind laut Stadt besonders gefährdet, die städtische Starkregengefahrenkarte und die Hochwassergefahrenkarte des Landes zeigen die Lage. Wenn Grundstück und Rahmen klar sind, schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular; wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.

Gut zu wissen für Stuttgart

Häufige Fragen

Ist in Stuttgart die Stadt oder das Landratsamt für meinen Bauantrag zuständig?

Bauanträge werden bei der Stadt Stuttgart gestellt, überwiegend über das Virtuelle Bauamt des Landes. Ansprechpartner ist das städtische Baurechtsamt mit dem Bürgerservice Bauen.

Wie finde ich heraus, welcher Bebauungsplan für mein Grundstück gilt?

Die interaktive Karte der Stadt zeigt alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne. Weil sich Pläne überlagern können, gibt eine verbindliche Auskunft der Bürgerservice Bauen.

Spielt das Heilquellenschutzgebiet für mein Bauvorhaben eine Rolle?

Das hängt von Lage und Bautiefe ab. Fragen zu Grundwasser und Heilquellenschutz beantwortet das Amt für Umweltschutz der Stadt, Abteilung Technischer Grundwasserschutz.

Ihr Vorhaben in Stuttgart

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Landeshauptstadt Stuttgart – Bebauungspläne, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Baurecht, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Digitaler Bauantrag, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Stellplatzablöse, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Mineralwasser und Heilquellen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Grundwasser entnehmen, Erlaubnis, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Eigenvorsorge gegen Hochwasser und Starkregen, abgerufen am 02.10.2026