Garten & Außenanlagen · Stuttgart

Terrassenüberdachung in Stuttgart

Eine Terrassenüberdachung in Stuttgart, ein Carport an der Hangzufahrt, ein neuer Zaun oder ein frisch gepflasterter Hof: Manches davon ist baurechtlich verfahrensfrei. Trotzdem setzen Bebauungsplan, Baumschutzsatzung und die Gebühr für Regenwasser in der Landeshauptstadt klare Rahmenbedingungen, und im Außenbereich gelten strengere Regeln als im Wohngebiet.

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Terrassenüberdachung und Carport: verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Welche Vorhaben ohne Genehmigung auskommen, steht in § 50 der Landesbauordnung und dem Anhang dazu. Das Stuttgarter Baurechtsamt weist aber darauf hin, dass auch verfahrensfreie Vorhaben dem Bebauungsplan und den übrigen baurechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Auskunft gibt der Bürgerservice Bauen. Strenger ist es außerhalb der Baugebiete: Für Freizeitgrundstücke im Außenbereich nennt die Stadt Überdachungen, befestigte Terrassen und Stellplätze ausdrücklich als unzulässig, ebenso Zäune, Hecken und Mauern als Einfriedung.

Pflaster, Zisterne, Entsiegelung: was die Regenwassergebühr beeinflusst

In Stuttgart wird die Niederschlagswassergebühr nach der bebauten und befestigten Fläche berechnet, die an den Kanal angeschlossen ist. Laut Stadt gilt dabei: Durchlässige Beläge mit höchstens 50 Prozent Versiegelung zählen nur zur Hälfte, und eine Zisterne nach DIN 1989 mit Notüberlauf mindert die angerechnete Dachfläche. Eine Regentonne zählt dabei nicht. Für Entsiegelung mit Begrünung gibt es außerdem das Stuttgarter Grünprogramm; über die Bedingungen informiert die Stadt.

Geschützte Bäume und Schottergarten: Grenzen bei der Gestaltung

Im Geltungsbereich der Stuttgarter Baumschutzsatzung sind größere Bäume geschützt, und zwar einschließlich des Wurzelbereichs. Pflaster, Beton oder bauliche Anlagen im Wurzelbereich nennt die Satzung als verbotene Beeinträchtigungen. Beim Thema Schottergarten verweist das Baurechtsamt auf das Verbot in Baden-Württemberg und informiert über den fachgerechten Rückbau. Schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular; wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.

Gut zu wissen für Stuttgart

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Stuttgart eine Genehmigung?

Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, regelt § 50 LBO. Auch dann muss es laut Baurechtsamt dem Bebauungsplan entsprechen; Auskunft gibt der Bürgerservice Bauen.

Darf ich auf meinem Gartengrundstück am Stadtrand eine überdachte Terrasse bauen?

Liegt das Grundstück im Außenbereich, nennt das Baurechtsamt Überdachungen und befestigte Terrassen ausdrücklich als unzulässig. Maßgeblich ist, ob das Grundstück in einem Baugebiet liegt.

Wie behandelt die Stuttgarter Niederschlagswassergebühr gepflasterte Flächen?

Laut Stadt gehen durchlässige Beläge mit höchstens 50 Prozent Versiegelung nur zur Hälfte in die Berechnungsfläche ein; Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, zählen nicht.

Ihr Vorhaben in Stuttgart

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt), abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt), abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund um Abwassergebühren, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund um Abwassergebühren, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadtrecht Stuttgart 3/7 – Baumschutzsatzung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadtrecht Stuttgart 3/9 – Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt), abgerufen am 02.10.2026