Terrassenüberdachung in Stuttgart
Eine Terrassenüberdachung in Stuttgart, ein Carport an der Hangzufahrt, ein neuer Zaun oder ein frisch gepflasterter Hof: Manches davon ist baurechtlich verfahrensfrei. Trotzdem setzen Bebauungsplan, Baumschutzsatzung und die Gebühr für Regenwasser in der Landeshauptstadt klare Rahmenbedingungen, und im Außenbereich gelten strengere Regeln als im Wohngebiet.
Anfrage kostenlos stellenTerrassenüberdachung und Carport: verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Welche Vorhaben ohne Genehmigung auskommen, steht in § 50 der Landesbauordnung und dem Anhang dazu. Das Stuttgarter Baurechtsamt weist aber darauf hin, dass auch verfahrensfreie Vorhaben dem Bebauungsplan und den übrigen baurechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Auskunft gibt der Bürgerservice Bauen. Strenger ist es außerhalb der Baugebiete: Für Freizeitgrundstücke im Außenbereich nennt die Stadt Überdachungen, befestigte Terrassen und Stellplätze ausdrücklich als unzulässig, ebenso Zäune, Hecken und Mauern als Einfriedung.
Pflaster, Zisterne, Entsiegelung: was die Regenwassergebühr beeinflusst
In Stuttgart wird die Niederschlagswassergebühr nach der bebauten und befestigten Fläche berechnet, die an den Kanal angeschlossen ist. Laut Stadt gilt dabei: Durchlässige Beläge mit höchstens 50 Prozent Versiegelung zählen nur zur Hälfte, und eine Zisterne nach DIN 1989 mit Notüberlauf mindert die angerechnete Dachfläche. Eine Regentonne zählt dabei nicht. Für Entsiegelung mit Begrünung gibt es außerdem das Stuttgarter Grünprogramm; über die Bedingungen informiert die Stadt.
Geschützte Bäume und Schottergarten: Grenzen bei der Gestaltung
Im Geltungsbereich der Stuttgarter Baumschutzsatzung sind größere Bäume geschützt, und zwar einschließlich des Wurzelbereichs. Pflaster, Beton oder bauliche Anlagen im Wurzelbereich nennt die Satzung als verbotene Beeinträchtigungen. Beim Thema Schottergarten verweist das Baurechtsamt auf das Verbot in Baden-Württemberg und informiert über den fachgerechten Rückbau. Schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular; wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.
Gut zu wissen für Stuttgart
- Baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben sind in § 50 LBO und im Anhang aufgeführt; laut Baurechtsamt Stuttgart müssen sie dennoch den baurechtlichen Vorschriften wie dem Bebauungsplan entsprechen. Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt)
- Im Außenbereich sind nach Angaben des Baurechtsamts insbesondere Überdachungen, befestigte Terrassen und Kfz-Stellplätze unzulässig; Einfriedungen wie Zäune, Hecken und Mauern sind dort grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen gibt es nur für landwirtschaftliche Betriebe. Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt)
- Versickerungsfähige befestigte Flächen mit einem Versiegelungsgrad von höchstens 50 Prozent gehen nur zu 50 Prozent in die Berechnungsfläche der Niederschlagswassergebühr ein; dafür müssen alle befestigten Flächen im Flächenerfassungsbogen genannt werden. Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund um Abwassergebühren
- Für Dachflächen, die an eine Zisterne mit Notüberlauf angeschlossen sind, bleiben je Kubikmeter Zisternenvolumen 20 m² unberücksichtigt, höchstens die Hälfte der Fläche; Voraussetzung ist eine Ausführung nach DIN 1989, Regentonnen gelten nicht als Zisterne. Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund um Abwassergebühren
- Die Stuttgarter Baumschutzsatzung schützt im Geltungsbereich Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) samt Wurzelbereich; verboten sind dort unter anderem Befestigungen mit Asphalt, Beton oder Pflaster und das Errichten baulicher Anlagen. Stadtrecht Stuttgart 3/7 – Baumschutzsatzung
- Das Stuttgarter Grünprogramm (Richtlinie vom 4. Februar 2021, zuletzt geändert am 14. Dezember 2023) nennt als förderfähige Maßnahme die Entsiegelung mit Begrünung von Freiflächen, insbesondere von Zufahrten, Innenhöfen und Abstandsflächen. Stadtrecht Stuttgart 3/9 – Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm
- Das Stuttgarter Baurechtsamt informiert über das Schottergartenverbot in Baden-Württemberg und stellt Hinweise zum fachgerechten Rückbau sowie eine Pflanzenliste für naturnahe Vorgärten bereit. Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt)
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Stuttgart eine Genehmigung?
Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, regelt § 50 LBO. Auch dann muss es laut Baurechtsamt dem Bebauungsplan entsprechen; Auskunft gibt der Bürgerservice Bauen.
Darf ich auf meinem Gartengrundstück am Stadtrand eine überdachte Terrasse bauen?
Liegt das Grundstück im Außenbereich, nennt das Baurechtsamt Überdachungen und befestigte Terrassen ausdrücklich als unzulässig. Maßgeblich ist, ob das Grundstück in einem Baugebiet liegt.
Wie behandelt die Stuttgarter Niederschlagswassergebühr gepflasterte Flächen?
Laut Stadt gehen durchlässige Beläge mit höchstens 50 Prozent Versiegelung nur zur Hälfte in die Berechnungsfläche ein; Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, zählen nicht.
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Quellen
- Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt), abgerufen am 02.10.2026
- Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt), abgerufen am 02.10.2026
- Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund um Abwassergebühren, abgerufen am 02.10.2026
- Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund um Abwassergebühren, abgerufen am 02.10.2026
- Stadtrecht Stuttgart 3/7 – Baumschutzsatzung, abgerufen am 02.10.2026
- Stadtrecht Stuttgart 3/9 – Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm, abgerufen am 02.10.2026
- Landeshauptstadt Stuttgart – Fragen rund ums Bauen (Baurechtsamt), abgerufen am 02.10.2026