Maler, Fliesen & Böden · Rastatt

Maler und Fliesenleger in Rastatt

Ein neuer Fassadenanstrich an der Kaiserstraße, frischer Putz an einem Haus in der Herrenstraße oder neue Fliesen und Böden nach dem Umbau einer Altbauwohnung: In Rastatt arbeiten Maler und Fliesenleger in einer barocken Planstadt, deren Innenstadt eine eigene Gestaltungssatzung hat. Wer dort streichen lässt, wählt die Farbe nicht frei aus dem Fächer, sondern aus einer festgelegten Palette.

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Die Rastatter Farbpalette: was die Gestaltungssatzung erlaubt

Die Gestaltungssatzung Innenstadt will das farbige Erscheinungsbild der Innenstadt in seiner Vielfalt erhalten und die barocke Atmosphäre wahren. Für die Fassadenflächen lässt sie historische Farbtöne zu: lichte Ockergelbtöne, lichte Chromoxydtöne, Eierschalenweiß und rötliche Ockertöne. Für Gliederungen wie Gesimse oder Fenstereinfassungen kommen Englischrot, Sandsteingrau und Weiß hinzu. Nicht zulässig sind reines Weiß, sehr helle oder leuchtende Töne sowie reines Schwarz und sehr dunkle Farben.

Putzfassade, Fenster und Klappläden

Neben der Farbe regelt die Satzung das Material. Sie sieht Putzfassaden vor; glatte und glänzende Oberflächen, Schindeln und Platten lässt sie zur Fassadengestaltung nicht zu. Für Fensterrahmen nennt sie Holz und einen Anstrich in Weiß bis gebrochen Weiß, Schaufenster ausgenommen. Vorhandene Klappläden sind nach der Satzung bei einer Instandsetzung der Fassade zu erhalten, sofern die Fassade nicht vollständig neu gestaltet wird; die Begründung verweist darauf, dass Läden die oft schlichten Fassaden gliedern.

Förderung in der Barocken Planstadt

Für das Erneuerungsgebiet „Barocke Planstadt“ hat die Stadt eine eigene Förderrichtlinie; eine weitere gibt es für die „Südliche Innenstadt“. Schwerpunkt ist unter anderem die Erneuerung der äußeren Gebäudehülle entsprechend der Gestaltungssatzung. Über die jeweils geltenden Förderbedingungen informiert die Stadt. Schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular. Wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.

Gut zu wissen für Rastatt

  • Nach § 12 der Gestaltungssatzung Innenstadt sind lichte Ockergelbtöne, lichte Chromoxydtöne, Eierschalenweiß und rötliche Ockertöne zulässig, für Gliederungen zusätzlich Englischrot, Sandsteingrau und Weiß. Stadt Rastatt – Gestaltungssatzung Innenstadt
  • Reines Weiß, sehr helle oder leuchtende Farbtöne sowie reines Schwarz oder sehr dunkle Farbtöne sind nach der Gestaltungssatzung Innenstadt nicht zulässig. Stadt Rastatt – Gestaltungssatzung Innenstadt
  • Nach § 11 der Satzung ist die Fassade als Putzfassade zu gestalten; glatte und glänzende Oberflächen sowie Schindeln und Platten sind nicht zugelassen, Fensterrahmen sind aus Holz und weiß bis gebrochen weiß zu streichen, vorhandene Klappläden bei Instandsetzung zu erhalten. Stadt Rastatt – Gestaltungssatzung Innenstadt
  • Die Gestaltungssatzung Innenstadt gilt für das gesamte Erneuerungsgebiet „Barocke Planstadt“; Förderschwerpunkt ist unter anderem die Erneuerung der äußeren Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade, Erdgeschosszone) entsprechend dieser Satzung. Stadt Rastatt – Förderrichtlinie Erneuerungsgebiet „Barocke Planstadt“
  • Neben der „Barocken Planstadt“ hat die Stadt Rastatt eine eigene Förderrichtlinie für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Erneuerungsgebiet „Südliche Innenstadt“ veröffentlicht. Stadt Rastatt – Satzungen und Weisungen

Häufige Fragen

Welche Farbe darf meine Fassade in der Rastatter Innenstadt haben?

Die Gestaltungssatzung Innenstadt nennt zulässige historische Töne wie lichte Ocker- und Chromoxydtöne oder Eierschalenweiß. Reines Weiß, leuchtende und sehr dunkle Farben sind ausgeschlossen.

Sind Platten oder eine glänzende Verkleidung an der Fassade in der Rastatter Innenstadt zulässig?

Im Geltungsbereich der Satzung grundsätzlich nicht: Sie sieht Putzfassaden vor und schließt glatte, glänzende Oberflächen, Schindeln und Platten aus.

Gibt es in Rastatt Zuschüsse für eine neue Fassade?

Für die Erneuerungsgebiete „Barocke Planstadt“ und „Südliche Innenstadt“ hat die Stadt Förderrichtlinien für private Modernisierung und Instandsetzung. Über die Bedingungen informiert die Stadt.

Ihr Vorhaben in Rastatt

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Stadt Rastatt – Gestaltungssatzung Innenstadt, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Rastatt – Gestaltungssatzung Innenstadt, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Rastatt – Gestaltungssatzung Innenstadt, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Rastatt – Förderrichtlinie Erneuerungsgebiet „Barocke Planstadt“, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Rastatt – Satzungen und Weisungen, abgerufen am 02.10.2026