Maler, Fliesen & Böden · Bodenseekreis

Maler und Fliesenleger in Friedrichshafen

Friedrichshafens Innenstadt wurde nach dem Zweiten Weltkrieg fast vollständig neu aufgebaut, und viele Häuser zwischen Karlstraße, Friedrichstraße und Uferstraße stammen aus den Fünfzigerjahren. Wer dort einen Maler für die Fassade sucht oder einen Fliesenleger für Bad und Küche in einer Wohnung aus dieser Zeit, trifft auf eine eigene Gestaltungssatzung und auf eine Bausubstanz, die die Stadt ausdrücklich als erhaltenswert ansieht.

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Fassadenanstrich in der Innenstadt: was die Gestaltungssatzung vorgibt

Seit 2011 gilt für die Innenstadt eine Gestaltungssatzung, deren Geltungsbereich vom Franziskusplatz bis zum Graf-Zeppelin-Haus und zur Uferstraße reicht. Anders als in Fachwerkstädten ist kräftige Farbe hier ausdrücklich erwünscht: Die Stadt nennt eine farbige Gestaltung, akzentuiert auch mit kräftigen Farbtönen der Fünfzigerjahre, als Ziel. Putzfassaden sieht die Satzung in Feinputz mit höchstens 3 mm Körnung vor, glänzende oder spiegelnde Materialien sind ausgeschlossen. Gebäude, die eine architektonische Einheit bilden, werden farblich aufeinander abgestimmt, Fassadenmalereien sind grundsätzlich unzulässig. Für die Farbwahl bietet das Stadtplanungsamt eine kostenlose Beratung an. Charakteristische Details wie Putzfaschen um die Fenster bleiben nach der Satzung möglichst erhalten.

Kenntnisgabe, Gestaltungsbeirat und Denkmalförderung

Innerhalb des Geltungsbereichs unterliegen nach § 11 der Satzung auch Verputz, Außenwandverkleidungen und Fassadenanstriche der schriftlichen Kenntnisgabe bei der Stadt. Größere Vorhaben kann die Verwaltung dem Gestaltungsbeirat vorlegen; er besteht aus vier externen Sachverständigen, und bei denkmalgeschützten Gebäuden wird das Landesamt für Denkmalpflege einbezogen. Für Kulturdenkmale fördert die Stadt je nach Haushaltslage den denkmalbedingten Mehraufwand bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wenn Sie Ihr Vorhaben über unser Formular schildern, wählen wir für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.

Fliesen und Böden in Wohnungen der Nachkriegszeit

Die Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung der Gebäude in der Innenstadt; zu Fliesen und Bodenbelägen im Inneren enthält sie keine Vorgaben. Für die Förderung denkmalbedingter Mehrkosten an Kulturdenkmalen nennt die Stadt als Antragsunterlagen unter anderem positionstreue Handwerkerangebote für die denkmalgerechte und für die Standardausführung; Auskunft zu den aktuellen Bedingungen gibt die Stadt.

Gut zu wissen für Friedrichshafen

  • Die Gestaltungssatzung der Stadt Friedrichshafen wurde am 18.04.2011 vom Gemeinderat beschlossen und gilt für die Innenstadt; laut Stadt ist eine farbige Gestaltung, akzentuiert auch mit kräftigen Farbtönen der 50er-Jahre, erwünscht, und das Stadtplanungsamt berät kostenlos zur Farbwahl. Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung
  • Nach § 5 der Gestaltungssatzung sind Putzfassaden in Feinputz mit maximal 3,0 mm Körnung auszuführen; glänzende, spiegelnde oder reflektierende Materialien sind (außer Glasfassaden) nicht zugelassen. Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung
  • Gebäude und Gebäudegruppen, die eine architektonische Einheit darstellen, sind farblich aufeinander abzustimmen; Fassadenmalereien sind grundsätzlich unzulässig und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung
  • § 11 der Gestaltungssatzung unterwirft im Geltungsbereich unter anderem Außenwandverkleidungen, Verputz und Fassadenanstriche der schriftlichen Kenntnisgabe. Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung
  • Der Friedrichshafener Gestaltungsbeirat besteht aus vier stimmberechtigten externen Sachverständigen; bei denkmalgeschützten Gebäuden ist immer ein Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege einzubinden. Stadt Friedrichshafen – Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat
  • Die Stadt Friedrichshafen fördert je nach Haushaltslage denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen an Kulturdenkmalen; ein Rechtsanspruch besteht nicht, zum Antrag gehören positionstreue Handwerkerangebote. Stadt Friedrichshafen – Denkmalförderung

Häufige Fragen

Darf ich meine Fassade in der Friedrichshafener Innenstadt kräftig streichen?

Die Gestaltungssatzung wünscht ausdrücklich eine farbige Gestaltung, auch mit kräftigen Tönen der Fünfzigerjahre. Zusammengehörige Gebäude werden laut Satzung farblich abgestimmt; das Stadtplanungsamt berät kostenlos zur Farbwahl.

Muss ein neuer Fassadenanstrich in Friedrichshafen gemeldet werden?

Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung unterliegen Fassadenanstriche und Verputz nach § 11 der schriftlichen Kenntnisgabe. Außerhalb dieses Bereichs gibt die Stadt Auskunft.

Welcher Putz ist in der Friedrichshafener Innenstadt vorgesehen?

Putzfassaden sieht die Satzung in Feinputz mit höchstens 3 mm Körnung vor. Glänzende oder spiegelnde Materialien sind ausgeschlossen.

Ihr Vorhaben in Friedrichshafen

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Friedrichshafen – Gestaltungssatzung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Friedrichshafen – Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Friedrichshafen – Denkmalförderung, abgerufen am 02.10.2026