Maler und Fliesenleger in Konstanz
Ob Fassadenanstrich an einem Bürgerhaus in der Niederburg, neue Fliesen im Bad einer Wohnung im Paradies oder ein Vinylboden im Reihenhaus in Dettingen: Maler und Fliesenleger in Konstanz arbeiten oft an Häusern mit Geschichte. Innen entscheidet vor allem der Zustand von Untergrund und Bausubstanz. Außen legt die Stadt in der Altstadt fest, welche Putze und Farben zulässig sind.
Anfrage kostenlos stellenFassade in der Konstanzer Altstadt: Putz, Farbe und Fachwerk
Für die Altstadt gilt die Stadtbildsatzung von 1982. Sie behandelt Fassaden einschließlich der Giebel nach Werkstoff, Struktur und Farbe als Ganzheit; historisch bedingte Wechsel, etwa bretterverschalte Giebel, bleiben erhalten. Außenwände werden verputzt, und zwar in handwerklichen Putztechniken, die zum Baustil passen. Wellen-, Waben- oder Fächerputz schließt die Satzung ausdrücklich aus. Zur Farbe heißt es, die Vielfalt des farbigen Erscheinungsbilds soll erhalten bleiben, grelle Farbgebung und glänzende Oberflächen sind unzulässig. Sichtfachwerk soll nach der Satzung erhalten, zugeputztes Schmuckfachwerk bei Fassadenerneuerungen freigelegt werden.
Farbmuster, Denkmalschutz und Gestaltungsbeirat
Für einen Anstrich, der das äußere Erscheinungsbild wesentlich ändert, sehen die Hinweise der Satzung von 1982 eine Baugenehmigung vor; das Baurechtsamt kann danach Farbvorschläge auf Fassadenplänen und Farbmuster in ausreichender Größe verlangen. Zusätzlich steht die Altstadt seit 1982 als Gesamtanlage unter Denkmalschutz; für Veränderungen am geschützten Erscheinungsbild sieht die Rechtsverordnung eine Genehmigung vor. Bei städtebaulich bedeutsamen Vorhaben im ganzen Stadtgebiet wirkt der Gestaltungsbeirat mit. Die Stiftung Stadtbild Konstanz zeichnet seit Jahren gelungene Restaurierungen aus.
Modernisierung in den Sanierungsgebieten
In den Sanierungsgebieten „Ortsmitte Dettingen“ und „Stadelhofen“ kann die Stadt Eigentümern Zuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gewähren, um Gebäude an den heutigen bautechnischen Standard im Wohnbereich anzupassen. Über die aktuellen Bedingungen und die förderfähigen Arbeiten informiert die Stadt. Wenn Sie Ihr Vorhaben über unser Formular schildern, wählen wir für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.
Gut zu wissen für Konstanz
- Nach § 4 der Konstanzer Stadtbildsatzung von 1982 werden Fassaden einschließlich der Giebelflächen nach Werkstoff, Struktur und Farbe als Ganzheit behandelt; zugeputztes Schmuckfachwerk soll bei Fassadenerneuerungen freigelegt werden. Stadt Konstanz – Stadtbildsatzung (Ortsrecht VI/3)
- § 9 der Stadtbildsatzung von 1982 sieht handwerkliche Putztechniken passend zum Baustil vor; stark gemusterte oder raue Putze wie Wellen-, Waben- und Fächerputz sind ausgeschlossen. Stadt Konstanz – Stadtbildsatzung (Ortsrecht VI/3)
- Laut § 10 der Stadtbildsatzung soll das farbige Erscheinungsbild in seiner Vielfalt erhalten bleiben; grelle Farbgebung und glänzende Oberflächen sind unzulässig. Bei wesentlichen Änderungen des Farbanstrichs kann die Behörde Farbmuster in ausreichender Größe verlangen. Stadt Konstanz – Stadtbildsatzung (Ortsrecht VI/3)
- Mit Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 11. März 1982 ist die „Altstadt Konstanz“ als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt; Veränderungen am geschützten Erscheinungsbild bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Stadt Konstanz – Rechtsverordnung Gesamtanlage Altstadt Konstanz (Ortsrecht VI/4)
- Der 2009 eingerichtete Gestaltungsbeirat unterstützt die Stadt Konstanz bei architektonischen und stadtgestalterischen Fragen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Teilorte. Stadt Konstanz – Gestaltungsbeirat
- Die 1981 gegründete Stiftung Stadtbild Konstanz prämiert vorbildliche Restaurierungen stadtbildprägender Wohngebäude mit einer Plakette. Stadt Konstanz – Stiftung Stadtbild
- In den Sanierungsgebieten „Ortsmitte Dettingen“ und „Stadelhofen“ können Eigentümer von der Stadt Zuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhalten. Stadt Konstanz – Förderprogramme
Häufige Fragen
Welche Fassadenfarben sind in der Konstanzer Altstadt zulässig?
Die Stadtbildsatzung nennt keine feste Palette, schließt aber grelle Farben und glänzende Oberflächen aus. Bei wesentlichen Farbänderungen kann das Baurechtsamt Farbmuster verlangen.
Welcher Putz ist an Konstanzer Altstadthäusern vorgesehen?
Handwerkliche Putztechniken, die zum Baustil des Gebäudes passen. Wellen-, Waben- und Fächerputze sind nach der Satzung ausgeschlossen.
Gibt es in Konstanz Zuschüsse für die Modernisierung von Wohnungen?
In den Sanierungsgebieten Ortsmitte Dettingen und Stadelhofen kann die Stadt Modernisierungen privater Gebäude bezuschussen. Ob ein Gebäude im Gebiet liegt und welche Arbeiten förderfähig sind, klärt die Stadt.
Ihr Vorhaben in Konstanz
Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.
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Weitere Orte und Leistungen
Quellen
- Stadt Konstanz – Stadtbildsatzung (Ortsrecht VI/3), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Konstanz – Stadtbildsatzung (Ortsrecht VI/3), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Konstanz – Stadtbildsatzung (Ortsrecht VI/3), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Konstanz – Rechtsverordnung Gesamtanlage Altstadt Konstanz (Ortsrecht VI/4), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Konstanz – Gestaltungsbeirat, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Konstanz – Stiftung Stadtbild, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Konstanz – Förderprogramme, abgerufen am 02.10.2026