Maler und Fliesenleger in Ravensburg
Ein frischer Anstrich für das Bürgerhaus am Marienplatz, neue Fliesen im Bad eines Reihenhauses in der Südstadt oder ein Parkettboden in der Altbauwohnung: Maler- und Fliesenarbeiten wirken auf den ersten Blick wie reine Handwerksfragen. In der Ravensburger Altstadt kommen bei allem, was außen sichtbar ist, städtische Gestaltungsvorgaben hinzu, die schon seit Jahrzehnten gelten.
Anfrage kostenlos stellenFassade streichen in der Altstadt: was die Stadtbildsatzung regelt
Für die gesamte Altstadt innerhalb der früheren Stadtbefestigung gilt die Allgemeine Stadtbildsatzung von 1976. Sie sieht vor, dass Obergeschosse verputzt werden und historisches Sichtfachwerk erhalten bleibt, bei Renovierungen sogar freigelegt wird. Auch Fensterläden, Stuckgliederungen und Fassadenmalereien sollen danach erhalten oder wiederhergestellt werden. Für die Farbe gilt ein offener Maßstab: Außenfarben von Fassaden, Fenstern und Markisen dürfen den Altstadtcharakter nicht beeinträchtigen. Am Erdgeschoss lässt die Satzung Putz, rauen heimischen Naturstein oder geschlämmtes Mauerwerk zu. Nach ihrem Wortlaut bedürfen Veränderungen der äußeren Gestaltung einer Baugenehmigung; Auskunft gibt das Baudezernat.
Erhaltungssatzungen, Beirat und Sanierungsgebiet
Neben der Altstadt hat Ravensburg Erhaltungssatzungen für die Nordstadt, den Hirschgraben und den Bereich Eisenbahnstraße/Karlstraße erlassen. Für die Altstadt sieht zudem die Erhaltungssatzung von 1990 vor, dass Änderungen baulicher Anlagen vorher genehmigt werden. Gestalterische Fragen kann die Stadt dem Beirat für Städtebau vorlegen, dem neben Gemeinderäten und externen Fachleuten zwei Vertreter des Bürgerforums Altstadt angehören. Im Sanierungsgebiet „Altstadt und Erweiterung“ unterstützt die Stadt private Eigentümer bei Gebäudesanierungen, unter anderem mit Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen. Wenn Sie Ihr Vorhaben über unser Formular schildern, wählen wir für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.
Gut zu wissen für Ravensburg
- Nach § 7 der Allgemeinen Stadtbildsatzung für die Altstadt sind Obergeschosse zu verputzen; historisches Sichtfachwerk ist zu erhalten und bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen freizulegen. Stadt Ravensburg – Allgemeine Stadtbildsatzung (S-6-01)
- Außenfarben der Fassaden und dazugehöriger Teile wie Markisen, Fenster und Schaufenster dürfen laut Stadtbildsatzung den Altstadtcharakter nicht beeinträchtigen; am Erdgeschoss sind Verputz, rauer heimischer Naturstein oder geschlämmtes Mauerwerk zulässig. Stadt Ravensburg – Allgemeine Stadtbildsatzung (S-6-01)
- Die Erhaltungssatzung „Altstadt“ vom 25.06.1990 umfasst die gesamte Altstadt; dort bedürfen Errichtung, Abbruch, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen der vorherigen Genehmigung. Stadt Ravensburg – Erhaltungssatzung Altstadt (S-6-10)
- Das Ravensburger Stadtrecht führt neben der Altstadt Erhaltungssatzungen für Eisenbahnstraße/Karlstraße, Hirschgraben und Nordstadt. Stadt Ravensburg – Stadtrecht
- Der Beirat für Städtebau soll unter anderem das Stadtbild verbessern und Architekten und Bauherren beraten; ihm gehören auch zwei Vertreter des Bürgerforums Altstadt an. Stadt Ravensburg – Geschäftsordnung des Beirates für Städtebau (S-6-18)
- Zu den Zielen im Sanierungsgebiet „Altstadt und Erweiterung“ gehört die Erhaltung stadtbildprägender Bausubstanz und die Unterstützung privater Eigentümer bei Gebäudesanierungen, unter anderem durch Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge. Stadt Ravensburg – Altstadt und Erweiterung
Häufige Fragen
Darf ich mein Haus in der Ravensburger Altstadt in jeder Farbe streichen?
Die Stadtbildsatzung von 1976 nennt keine Farbpalette, sieht aber vor, dass Außenfarben den Altstadtcharakter nicht beeinträchtigen. Veränderungen der äußeren Gestaltung sind laut Satzung genehmigungspflichtig; Auskunft gibt das Baudezernat.
Was gilt für Fachwerk an Ravensburger Altstadthäusern?
Die Stadtbildsatzung von 1976 sieht vor, dass historisches Sichtfachwerk erhalten und bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen freigelegt wird.
Gibt es außerhalb der Altstadt Gestaltungsvorgaben?
Ravensburg hat weitere Erhaltungssatzungen, etwa für die Nordstadt und den Hirschgraben. Ob ein Grundstück betroffen ist, beantwortet die Stadt.
Ihr Vorhaben in Ravensburg
Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.
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- Preise & KostenfaktorenFassadenanstrich Kosten
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- Preise & KostenfaktorenFliesenleger Kosten
- Leistung im ÜberblickMaler, Fliesen & Böden
Weitere Orte und Leistungen
Quellen
- Stadt Ravensburg – Allgemeine Stadtbildsatzung (S-6-01), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Ravensburg – Allgemeine Stadtbildsatzung (S-6-01), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Ravensburg – Erhaltungssatzung Altstadt (S-6-10), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Ravensburg – Stadtrecht, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Ravensburg – Geschäftsordnung des Beirates für Städtebau (S-6-18), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Ravensburg – Altstadt und Erweiterung, abgerufen am 02.10.2026